Unsere Spielregeln

Unsere Spielregeln

Orchesterordnung für das Sinfonieorchester Carl Zeiss Jena e.V.

Das SOZ gibt sich eine Orchesterordnung („Spielregeln“), welche das Zusammenwirken innerhalb des Orchesters speziell während der Proben und Konzerte regeln soll.
1. Präambel

Das Orchester steht allen Musikerinnen und Musikern offen, die sich den Zielen der Arbeit dieses Orchesters, entsprechend der Satzung, verpflichtet fühlen und über ein dem künstlerischen Anspruch des Orchesters angemessenes instrumentaltechnisches und musikalisches Können verfügen.

Neue Mitspieler können jederzeit an den Proben teilnehmen, ein Vorspiel ist zunächst nicht erforderlich, kann aber nach einigen Wochen vom Registerführer und künstlerischen Leiter erbeten werden. Die Beantragung der Mitgliedschaft erfolgt entsprechend der Satzung. Nach sechs  Monaten ist man zahlendes Mitglied (siehe Beitragsordnung). Zur Erhaltung und Weiterentwicklung der künstlerischen Qualität des Orchesters ist die Unterstützung der Probenarbeit und Vorbereitung von Auftritten durch alle Mitglieder erforderlich.

2. Pflichten der Orchestermitglieder

a) Probenbesuch

Der regelmäßige und pünktliche Probenbesuch sowie die sorgfältige Vorbereitung sind für die künstlerische Qualität unerlässlich und Voraussetzung für die Teilnahme am Konzert. Die Proben finden zur Zeit übergangsweise in der Mensa Philosophenweg 20 statt.

Normalerweise und ca. ab 2023 proben wir wieder im jeden Montag von 18.00 – 20.15 Uhr im Volkshaus Jena, Kleiner Saal. Der Probenraum steht eine halbe Stunde vor Probenbeginn für Aufbau, Vorbereitungen und zum Einspielen offen. Beim Aufbau der Stühle und Pulte ist Hilfe erwünscht. Hier darf sich jeder angesprochen fühlen.

Die Sitzordnung wird vom Dirigenten und in den Registern festgelegt. Alle Mitglieder verpflichten sich, wöchentlich an den Proben teilzunehmen und sich zu diesem Zwecke selbständig über den Probenplan sowie über kurzfristige Änderungen von Ort und Zeit zu erkundigen. Jedes Mitglied verpflichtet sich zum individuellen Üben der für die jeweilige Probe (schriftlich oder mündlich) angekündigten Stücke. Bei Verhinderung muss jedes Mitglied rechtzeitig vor der nächsten Probe den jeweiligen Stimmführer (in Ausnahmefällen den künstlerische Leiter) informieren. Die Proben müssen pünktlich zur festgesetzten Zeit beginnen können; deshalb ist es nötig, dass alle Mitspieler rechtzeitig vor Probenbeginn erscheinen und ihre Instrumente einstimmen. Mitspieler, welche aus begründetem Anlass später kommen, dürfen den Probenablauf nicht stören. Die Teilnahme an festgelegten Sonderproben, Probenwochenenden und der Generalprobe ist die Voraussetzung für das Mitwirken im Konzert. Ausnahmen sind mit dem jeweiligen Stimmführer und dem künstlerischen Leiter (Dirigenten) abzustimmen. Bei erheblichen Defiziten kann die Orchesterleitung über eine Nichtteilnahme am Konzert entscheiden.

b) Besetzungsfragen

Die Registermitglieder nehmen eine Stimmenzuteilung zu Beginn der Probenarbeit selbst vor bzw. besprechen sie mit dem Dirigenten. Die letzte Entscheidung liegt beim Dirigenten.

c) Umgang mit dem Notenmaterial

Die Stimmen sind sorgsam zu behandeln und nach den Proben immer in den Stimmmappen zu belassen. Werden Stimmen zum Üben mit nach Hause genommen, muss das mit dem Stimmführer abgesprochen werden. Die Stimmmappen selbst dürfen nicht mitgenommen werden. Es muss gewährleistet sein, dass zur Probe immer alle Stimmen komplett vorhanden sind. Nach Beendigung des jeweiligen Programmes (unmittelbar nach dem Konzert) müssen die Stimmen vollständig zurückgegeben werden.

Werden Stimmen durch unsachgemäße Behandlung beschädigt oder gehen verloren, dann hat derjenige, der die Beschädigung oder den Verlust verursacht hat, die Kosten, die für die Wiederbeschaffung anfallen, zu tragen.

Alle Absprachen (Dynamik, Striche, Sprünge, …) sind umgehend in allen Pulten einzutragen. Eintragungen sind ausschließlich mit weichem Bleistift auszuführen (in geliehenen Noten nie farbig, Kuli oder Filzstift). Sollten Eintragungen in einem Pult wegen Probenabwesenheit nicht vorhanden sein, sind diese vor Beginn der nächsten Probe nachzuholen.

Hintere Pulte bei den Streichern müssen Eintragungen aktiv von den vorderen Pulten übernehmen. Die Stimmführer bei den Streichern sind dafür verantwortlich, dass ausreichend lange vor der Aufführung (möglichst 4 Wochen vorher) einheitliche Striche festgelegt sind. Diese Striche sind für die Aufführung verbindlich.

In Noten des Zeiss-Orchesters (erkennbar z.B. am Aufdruck) sind in der Regel bewährte Eintragungen vorhanden, die weitergenutzt oder in Absprache geändert werden müssen. Oft wird aus Leihmaterial gespielt. Dort dürfen in der Regel keine Eintragungen verändert oder ergänzt werden. Die Hinweise des Dirigenten sind zu beachten.

d) Kleiderordnung für Konzerte

Um ein ansprechendes Erscheinungsbild des Orchesters bei Konzerten zu gewährleisten, wird als Konzertkleidung folgendes vorgegeben:

Damen:
Rock oder Hose in Schwarz, keine Jeans oder Caprihose!
Weiße Bluse
Schwarze Konzertschuhe, keine Stiefel oder Stiefeletten.
Alternativ: Schwarzes Kleid
Röcke bzw. Kleider beim Sitzen mindestens knielang

Herren:
Hose und Sakko in Schwarz, keine Jeans!
Weißes Hemd, Binder
Schwarze Schuhe und Strümpfe.

Diese Orchesterordnung wurde vom Vorstand verabschiedet und jedem Mitglied ausgehändigt.
Stand: 07/12